Ganz wichtig. Wer vorhat ein Osterfeuer abzubrennen, ist verpflichtet es bei der Samtgemeinde anzumelden. Bis zum 15. März läuft die Frist. Verspätete Anmeldungen werden nicht berücksichtigt und das Osterfeuer darf nicht abgebrannt werden.
Unter www.marienhafe.de kann der Vordruck dazu herunter geladen werden. Auch die Anmeldung direkt im Rathaus ist möglich.
Die Samtgemeinde weist noch darauf hin, das Strauchwerk und Schnittgut nicht unbedingt abgebrannt werden muss. Es kann auch kompostiert werden. Auch der Landkreis holt zweimal im Jahr Strauchgut ab.Termine stehen im Abfuhrkalender oder einfach ins Internet schauen. Die Vogelwelt, Igel und co. sind glücklich über jeden Strauchwerkhaufen in der hinteren Ecke im Garten.
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