Die bei der Samtgemeinde Brookmerland angemeldeten Osterfeuer können am Sonnabend, den 16. April, abgebrannt werden. Bis zum 1. April muss das Abrennen von Baum- und Strauchgut angemeldet sein. Die Veranstaltung darf nur unter den Corona-Bedingungen des Landes Niedersachsen stattfinden, lautet die Meldung aus dem Rathaus.
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