Donnerstag, 21. März 2024

Hecke schneiden.

 Zur Erinnerung, vom 1. März bis zum 30. September steht die Kreatur unter besonderem Schutz. Darum dürfen Hecken, Sträucher und Gebüsch nicht radikal beschnitten werden. Ein dezenter Pflegeschnitt ist allerdings erlaubt. Auch wenn Zweige über Wege bzw. Gehwege hängen und stören dürfen sie geschnitten werden. Genauere Auskünfte erstellt das Ordnungsamt der Samtgemeinde oder die Naturschutzbehörde beim Landkreis. Bei Zuwiderhandlung können bis zu 10.000,— € fällig werden, steht in den Gazetten. 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen