Die Samtgemeinde weist daraufhin, dass bis zum 9. April die Osterfeuer anzumelden sind. Das kann man ganz leicht auch online tun. Dabei ist auch zu bestätigen, dass auch das Merkblatt zum abbrennen von Osterfeuer gelesen wurde, darin sind die Abstände zu den nächsten Häusern aufgeführt, Zeiten indem das abbrennen erlaubt ist, die erlaubte Größe der Feuer, umschichten des Brennmaterials vor dem abbrennen und noch einiges mehr.
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