Am kommenden Sonntag, den 26. September 2021, findet neben der Bundestagswahl auch die Stichwahl um das Amt der Samtgemeindebürgermeisterin oder des Samtgemeindebürgermeisters statt.
Die Wahllokale werden wieder von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein. Jede Wählerin und jeder Wähler hat bei der Stichwahl nur eine Stimme, die er vergeben kann.
Die Wahllokale werden wieder von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein. Jede Wählerin und jeder Wähler hat bei der Stichwahl nur eine Stimme, die er vergeben kann.
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